Erziehungsstellen
Bei der Angebotsform mit innewohnender Fachkraft handelt es sich um eine familienähnliche Betreuungsform, in
der junge Menschen gemeinsam mit der pädagogischen Fachkraft und gegebenenfalls seiner/ihrer Familie, in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben. Diese stationäre familienanaloge Betreuungsform bietet eine liebevolle und stabile Umgebung, in der die Kinder und Jugendlichen sowohl emotional als auch pädagogisch betreut und gefördert werden.
Jede Erziehungsstelle wird von qualifizierten Fachkräften geführt. Sie arbeiten eng mit uns als Träger, mit Jugendämtern und anderen sozialen Diensten zusammen, um sicherzustellen, dass die jungen Menschen die bestmögliche Unterstützung erhalten.
Dauerpflege:
Diese langfristige Maßnahme kommt zum Einsatz, wenn von einer länger andauernden Erziehungsunfähigkeit der leiblichen Eltern ausgegangen wird.
Bereitschaftspflege:
Ein sicherer Hafen in Notsituationen
Bereitschaftspflege bedeutet, dass eine Familie/Erziehungsstelle ein Kind in einer akuten Notsituation mit sehr kurzer Vorlaufzeit bei sich zu Hause aufnimmt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Jugendamt das Kind wegen Kindeswohlgefährdung in Obhut nimmt. Die Bereitschaftspflege bietet dem Kind einen sicheren und stabilen Ort, bis eine langfristige Lösung gefunden wird. Bereitschaftspflegefamilien werden sorgfältig ausgewählt und zeichnen sich durch soziale Kompetenz, Flexibilität und Belastbarkeit aus. Sie bieten dem Kind den bestmöglichen Schutz und eine förderliche Umgebung für seine Entwicklung. Die Dauer der Bereitschaftspflege kann mehrere Wochen bis Monate betragen. Während dieser Zeit betreut und erzieht die Bereitschaftspflegestelle den jungen Menschen, bis es entweder wieder zur eigenen Familie zurückkehrt oder in eine Vollzeitpflegefamilie/ Erziehungsstelle übergeht. Rechtsgrundlage der Bereitschaftspflege für die Inobhutnahme und somit auch für die Bereitschaftspflege ist in § 42 SGB VIII (Sozialgesetzbuch 8) geregelt. Das Jugendamt ist verpflichtet, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung einzugreifen und das Kind gegebenenfalls sofort aus der Familie zu holen.
Die Bereitschaftspflege ist eine wichtige Maßnahme, um Kindern in Krisensituationen schnell und effektiv zu helfen. Sie bietet nicht nur Schutz, sondern auch die Möglichkeit, in einer stabilen Umgebung zur Ruhe zu kommen und sich zu entwickeln.
Unser Angebot richtet sich an weibliche, männliche und diverse junge Menschen, die bei der Neuaufnahme zwischen 0 - 6 Jahren alt sind. (Betreuungsalter: 0 -18 Jahre).
Für die Aufnahme kommen junge Menschen in Betracht:
- bei denen eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung in ihrem Herkunftssystem nicht mehr gewährleistet ist
- die kurz-, mittel- oder langfristig eine Betreuung in einem familienähnlichen Rahmen benötigen.
- die eine drohende oder bestehende seelische Behinderung haben
- mit Entwicklungsverzögerungen und- beeinträchtigungen
- mit erhöhtem Förderbedarf
- die in ihrer frühen Kindheit Vernachlässigung, Gewalt oder seelische Ablehnung erfahren haben
- die wegen ihres Alters oder ihrer Lebensgeschichte nicht in eine Pflegefamilie vermittelt werden können.
Diese Angebotsform basiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
- § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform)
- § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen oder bei drohender seelischer Behinderung
- § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige)
Im Sinne eines inklusiven Konzeptes werden in den Erziehungsstellen auch junge Menschen gemäß § 113, § 99 SGB IX betreut.
Ausschlusskriterium, junge Menschen mit:
- akuter Selbst- und Fremdgefährdung
- akuter Suchtproblematik
- einer nicht behandelbaren Psychose